Ratgeber
Nach dem Ableben eines Angehörigen sind einige organisatorische Dinge zu erledigen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, stelle ich hier meine Checklisten bereit.
Ein Todesfall erfordert bestimmte Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen sind. Vieles muss bedacht und in die Wege geleitet werden. Ärzte und Behörden sind zu kontaktieren, Formalitäten müssen erledigt werden.
Erstkontakt im Sterbefall
Bitte nehmen Sie beim Todesfall eines Ihres Angehörigen – egal, ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Seniorenheim – so schnell wie möglich Kontakt mit mir auf. Ich stehe Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Hilfe in dieser besonders schwierigen Situation zur Seite.
Todesfall zu Hause
Bitte benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt des Verstorbenen, den diensthabenden Arzt oder den Ärztenotruf (141), der den Tod feststellt bzw. die Totenbeschau durchführt. Anschließend darf die Abholung nach Absprache mit Ihnen von mir durchgeführt werden.
Todesfall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim
Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Alten- oder Pflegeheim wird die Todesfeststellung bzw. Totenbeschau von den jeweiligen Institutionen informiert.
Notwendige Dokumente
Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Diesen Weg erledige ich selbstverständlich für Sie und besorge die Sterbeurkunde. Dafür benötige ich folgende den oder die Verstorbene/n betreffenden Dokumente:
Zusätzlich wird benötigt:
Nach einer gemeinsamen Terminvereinbarung treffen wir uns zu einem persönlichen Beratungsgespräch in meinem Büro oder auch gerne bei Ihnen zu Hause.
Im Trauerfall sind Sie als Hinterbliebene/r mit Ihrem Schmerz in einer besonderen Ausnahmesituation. In dieser Zeit möchte ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und bei allen terminlichen und organisatorischen Fragen und Entscheidungen behilflich sein. Vieles will bedacht und abgestimmt sein – ich lasse Sie damit nicht allein.
Zusammen klären wir, was ich für Sie organisieren darf:
Termine und Beteiligte
Trauerdruck
Gestaltung der Trauerfeier
Zierung
Sarg bzw. Urnenwahl
In unserer Kultur gibt es eine Bestattungspflicht, der üblicherweise die nächsten Angehörigen nachkommen. Die Art der Bestattung und der Ort der Beisetzung sollten im Sinne des oder der Verstorbenen ausgewählt und durchgeführt werden. Wenn keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen wurde, entscheiden die Angehörigen oder der Auftraggeber.
Folgende Bestattungsarten sind am häufigsten gewünscht:
Ich gebe Ihnen gerne Auskunft zu den einzelnen Möglichkeiten.
Bestattung Schwaiger
Kardinal-König-Platz 1
3203 Rabenstein
© Bestattung Schwaiger 2021 –
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